FAQ Internetpublikation von Geodaten
Häufige Fragen (FAQ) zur Publikation von Geodaten im Internet
Ab 1.1.2006 dürfen Lizenznehmer von Geodaten des Bundesamts für Landestopografie die Daten in Form von Bildern bis zu einer Grösse von 240'000 Pixel ohne zusätzliche Kosten im Internet publizieren. Die Publikationen müssen swisstopo gemeldet werden. Für die Veröffentlichung von grösseren Bildern oder in anderer Form ist eine besondere Bewilligung von swisstopo einzuholen. Die folgenden häufig gestellten Fragen stecken den Rahmen für die Verwendung der Geodaten im Internet ab. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten gibt
Auskunft.
Welche Daten dürfen publiziert werden?
Es dürfen PK25, PK50, PK100, PK200, PK500, PK1000, VECTOR25, VECTOR200, Swiss Names, GG25, SWISSIMAGE, DHM25 und Rimini, für welche eine gültige Lizenz vorliegt, im Internet in Form von Bildern z.B. in einem Geodatenviewer publiziert werden. Bei der Veröffentlichung im Internet ist eine Quellangabe mit © (z.B. PK100 © swisstopo [Vertragsnummer]) notwendig. Details dazu stehen im Lizenzvertrag.
Was ist ein Geodatenviewer?
Ein Geodatenviewer ist eine Applikation, welche Geodaten im Internet anzeigt und zusätzliche Funktionalitäten anbietet, wie z.B. Zoom, Pan und Abfragen auf der Karte.
http://www.swisstopogeodata.ch
In welcher Form dürfen die Daten publiziert werden?
Es dürfen ausschliesslich Rasterbilder publiziert werden. Das bedeutet, dass insbesondere die Vektordaten vor der Publikation gerastert werden müssen.
Was bedeutet 240'000 Pixel?
Der Server, welcher die Geodaten an den Internetclient sendet, darf nur Bilder von einer Gesamtgrösse von 240'000 Pixel aufbereiten und schicken. Dies entspricht z.B. einer Bildgrösse von 600x400 Pixel oder bei einer Bildschirmauflösung von 72dpi einer Bildgrösse von knapp Format A5.
Was darf gedruckt werden?
Das Bild welches im Maximum 240'000 Pixel gross ist, darf in beliebiger Grösse gedruckt werden. Beim Druck auf A0 hat dann 1 Pixel ungefähr eine Grösse von 2mm.
Braucht es für die Publikation eine Bewilligung?
Wenn das Bild maximal 240'000 Pixel umfasst, ist keine Bewilligung notwendig. Die Publikation muss aber bei swisstopo registriert werden. Dies kann einfach im Internet erfolgen.
> http://www.toposhop.admin.ch/de/shop/
Was ist wenn wir unsere Applikation in andere Internetseiten einbetten?
Damit eine Applikation in andere Internetseiten eingebettet werden dürfen, muss mindestens eine Betriebslizenz für die publizierten Geodaten vorliegen. Es müssen alle bedienten Internetseiten im Rahmen der Meldepflicht gemeldet werden.
> http://www.toposhop.admin.ch/de/shop/
Diese Regelung betrifft nicht eine normale Verlinkung der Internetseiten. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten gibt Auskunft.
Was ist die Meldepflicht
Wenn Geodaten im Internet publiziert werden, muss die Internetseite swisstopo gemeldet werden.
> http://www.toposhop.admin.ch/de/shop/
Darf ich Bilder aus den Swiss Map Produkten (z.B. Swiss Map 25) exportieren und im Internet publizieren.
Die Lizenzvereinbarung für die Swiss Map Produkte beinhaltet kein Recht die Karten im Internet zu publizieren. Mit Ausnahme einer Publikation von Bildern von 240'000 Pixeln auf privaten Homepages ist eine separate Bewilligung Kann ich einen Geodatenviewer, der mehr als 240'000 Pixel umfasst im Internet aufschalten?
Ja, für eine solche Publikation ist jedoch eine separate Bewilligung notwendig. Es werden Gebühren pro Hit, resp. jährliche Minimal- und Maximalgebühren für jede Applikation verrechnet. Weitere Informationen erhalten Sie bei
.
Kann ich meine lizenzierten Geodaten in Google Map/Earth publizieren?
Die Applikation Google Map/Earth übersteigt die 240'000 Pixel bei Weitem und ermöglicht die Verwendung der Daten in weiteren Applikationen. Die Lizenzbestimmungen bezüglich Datenabgabe an Dritte und Quellverweise können nicht eingehalten werden. Zur Zeit ist eine Veröffentlichung in Google Map/Earth deshalb nicht möglich.
Darf ich im Geodatenviewer PDF-Dateien aufbereiten und ausdrucken?
Die meisten Geodatenviewer ermöglichen es, eine Karte auszudrucken. Diese Ausdrucke sind nur dann inbegriffen, wenn sie die Grösse der bewilligten Bildschirmdarstellung (Anzahl Pixel) nicht überschreiten. Das Format ist nicht von Bedeutung (PDF, JPG etc.). Werden aber grössere Bilder aufbereitet und z.B. als PDF-Dateien im Format A4 oder A3 zum Download angeboten, benötigen Sie in jedem Fall eine zusätzliche Bewilligung. Sie müssen pro Download eine Gebühr entrichten.
Falls Sie solche Funktionalitäten bereits anbieten oder planen, sollten Sie unbedingt rasch mit
Kontakt aufnehmen.
9.6.2006 / Änderungen bleiben vorbehalten
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