Allgemeine Betriebsbestimmungen für Geodienste
1. Betriebszeit
Die Betreibszeiten sind 7X24 Stunden nach unter best effort sichergestellt.
2. Servicezeiten
Die Servicezeit ist der Zeitraum, während dem die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit der Leistung sichergestellt und ausgewiesen wird. Sie ist Basis für die Verfügbarkeitsmessung.
Für den Betrieb der Geodienste ist folgende Servicezeit vereinbart:
Servicezeit: Montag bis Freitag, 07:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Die eidgenössischen Feiertage werden wie Sonntage behandelt.
3. Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit entspricht dem Prozentsatz, zu dem die vereinbarten Leistungen während der definierten Servicezeit (vgl. oben) erbracht werden.
Für die Geodienste sind folgende Verfügbarkeiten festgelegt:
Verfügbarkeit: 98%
Bemerkungen: Montag bis Freitag, 07:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Der Betrachtungszeitraum beträgt jeweils ein Jahr.
4. Änderungen der allgemeinen Betriebsbestimmungen für Geodienste
swisstopo behält sich das Recht vor, die allgemeinen Betriebsbestimmungen für Geodienste jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
swisstopo / 01.04.2011